AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen



Allgemeines

Ein gültiger Lernfahrausweis ist bei jeder Fahrt mitzuführen inkl. bei der Prüfung. Polizeibussen gehen zu Lasten des Kunden.

Versicherung

Die einmalige Beteiligung von CHF 90.- an der Vollkasko-Versicherung der Fahrschule ist obligatorisch. Die Versicherung übernimmt alle Schäden ohne Selbstbehalt, die das Fahrschulfahrzeug oder die damit beschädigten Gegenstände oder geschädigten Personen betreffen.

Die Versicherung kann die Zahlung verweigern, wenn der Fahrschüler zum Zeitpunkt des Unfalls nicht fahrfähig war (Alkohol, Drogen, Medikamente, Übermüdung etc.).

Konditionen

Massgebend für die Rechnungsstellung sind die zur Zeit der Bestellung aufgeführten Preise im Internet. Die Preise sind generell von der MWST befreit, da es sich um Schulleistungen handelt. Die publizierten Preise können jederzeit ohne besondere Ankündigung geändert werden.

Abmeldung bei Kursen

Weniger als 20 Tage vor dem Kurs 50% der Kurskosten, weniger als 10 Tage vor dem Kurs 100% der Kurskosten. Bei Krankheit oder Unfall (mit Arztzeugnis) CHF 100.-. Ersatzperson möglich!

Abmeldung bei Fahrstunden

Bitte annullieren Sie so früh wie möglich. Mehr als 2 Arbeitstage vorher sind gratis. Bei Annullationen weniger als 48 Stunden vorher pro Lektion CHF 20.-. Bei Annullationen weniger als 24 Stunden vorher muss der ganze Preis verrechnet werden. Bei Krankheit oder Unfall mit Arztzeugnis werden 50 % des Preises verrechnet. Eine Annullation muss vom Fahrlehrer per SMS bestätigt werden. Falls Sie dieses SMS nicht vorzeigen können, wird die Lektion verrechnet.

Annullationen

Kann eine geplante Schulung infolge höherer Gewalt (Techn. Defekte, Stau, Betriebsstörungen, Streik, Unfall, usw.) nicht stattfinden, übernimmt die Fahrschule keine Entschädigung jeglicher Art.

Die Fahrschule verpflichtet sich ansonsten, die Termine einzuhalten und ebenfalls allfällige Annullationen frühzeitig bekannt zu geben.

Bezahlung

Kursgebühren sind am ersten Kursteil zu bezahlen. Akzeptierte Währung ist der Schweizer Franken. Fahrstunden können entweder im voraus oder nach der Fahrstunde direkt bezahlt werden. Es kann im Maximum 2 Stunden auf Kredit gefahren werden. Ausstehende Beträge müssen vor der praktischen Prüfung vollumfänglich beglichen sein, ansonsten sich der Fahrlehrer das Recht vorbehält, die Prüfung kurzfristig und kostenpflichtig abzusagen. Werden Rechnungen, Duplikate und dergleichen verlangt, stellen wir einen admin. Beitrag in Rechnung. Dieser wird je nach Aufwand berechnet. Im Minimum CHF 30.-. Allfällige Mahngebühren, Betreibungs- und Gerichtskosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Basel-Land